Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) für die Segnespass Mountain Lodge

1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservationen in der Segnespass Mountain Lodge.

2 Gastaufnahmevertrag und Reservation

2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen.

2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.

3. Vorauszahlung / Anzahlung

3.1 Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung entspricht 50% des totalen Gegenwerts. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.

3.2 Für Gruppen welche grösser sind als 4 Personen wird in jedem Falle eine Reservationsgebühr verlangt. Diese Gebühr wird in keinem Fall zurückerstattet aber am Übernachtungspreis angerechnet. Die Reservation ist erst final, wenn die Reservationsgebühr bezahlt wurde.

4. Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr

4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 3 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr per Email an den Hüttenwart oder telefonisch kostenlos möglich.

4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hin- terlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die No-show-Gebühr entspricht dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension). Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.

4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für die besagte Route und den besagten Tag verunmöglicht wurde. Die No-show-Gebühr entfällt bei Krankheit unter Vorweisung eines Arztzeugnisses und nur für die entsprechende Person, welche krank ist. Die No-show-Gebühr entfällt ebenfalls, wenn die Dienstleistungen (Übernachtung inkl. HP) weiterverkauft werden können.

Der/die Hüttenwart/in ist bis 17.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.

4.4 Die Artikel 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise.

5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in

Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

  • Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände
  • Schliessung der Hütte aufgrund Wetterwarnung (z.B. Schnee/Kälteeinbruch) oder Sturm
  • Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung
  • Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.6. Ausweispflicht6.1 Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- genrecht gewährt.7. Zahlung7.1 Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Normalerweise gilt Barzahlung in CHF. Die Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.8. HaftungsausschlussSämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhält- nisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verant-wortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.9. Anwendbares Recht und GerichtsstandDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Segnespass Mountain Lodge untersteht dem Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Pächterin.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Mai 2022 in Kraft.
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Hütten­ordnung

Liebe Gäste, wir heissen Euch in unserer Hütte herzlich willkommen. Das Beachten der nachfolgenden Regeln beschert Euch und den anderen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Gleichzeitig unterstützt Ihr damit unsere Anstrengungen um die Erhaltung dieser Berghütte.

  • Ist die Hüttenwartin oder der Hüttenwart anwesend, meldet Euch bitte bei der Ankunft an. Sie werden Euch dann den Schlafplatz zuweisen. Bitte nehmt Hüttenschuhe aus dem Gestell und stellt an diesem Ort eure Schuhe rein.
  • In dieser Hütte ist ab 22:00 Uhr Nachtruhe. Haustiere sind aufgrund des Platzmangels nicht zum Übernachten erlaubt.
  • Check-Out ist um 8:30 Uhr, alle Gäste verlassen die Hütte. Damit die Hütte gereinigt werden kann bevor Tagesgäste kommen, müssen alle Gäste zeitig auschecken. Bitte verlasst den Schlafraum aufgeräumt und so wie ihr in vorgefunden habt.
  • Am Morgen kann der Frühstücksraum/Aufenthaltsraum nicht vor dem Frühstück betreten werden. Das Personal der Hütte schläft im Aufenthaltsraum. Falls ihr frühzeitig wach seid, verlasst die Hütte beim Hinterausgang und geht nach draussen.
  • Wir haben wenig Platz und fliegen Material mit dem Helikopter. Bitte nehmt eure Abfälle wieder mit ins Tal.
  • Wasserknappheit/Kein Trinkwasser auf der Hütte. Das Wasser in der Hütte kommt vom Regenwasser. Wir haben keine Quelle. Bitte braucht so wenig Wasser wie möglich! Trinkwasser kann gekauft werden.
  • Für die Übernachtung ist ein Seidenschlafsack/Hüttenschlafsack zwingend. Wer keinen dabei hat, muss einen Schlafsack gegen eine Gebühr mieten
  • Auf der Hütte ist kein WLAN vorhanden.
  • Handyladungen sind aufgrund von Stromknappheit grundsätzlich nur in Notfällen möglich
  • Wir akzeptieren Bargeld in CHF und Euro. Es gibt keine elektronische Zahlungsmöglichkeit.
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